Vielen Dank für die Beispiele zur Grenzlast.
Relevant sind dabei besonders die Vergleiche zwischen V-Modus und E-Modus. Erkennt man doch daran gut, daß in die Berechnung der Grenzlasten eben offenbar nicht nur eingeht, wie schwere Züge befördert werden
könnten (
denn bei der Zugkraft im unteren Geschwindigkeitsbereich hat die BR 249 ja keinerlei Einschränkung gegenüber gängigen 84t-Drehstromern, auch im V-Modus nicht), sondern eben auch, ob das Befördern der Züge mit ausreichend hoher Geschwindigkeit aufgrund ausreichender Leistung möglich ist. Früher war mir nicht so klar, inwieweit das in die Rechnung eingeht, denn z.B. bei der BR 159 sieht man den Unterschied aufgrund der vergleichsweise hohen Dieselleistung nicht so gut.
Letztlich ist das Ergebnis nicht überraschend. Sicher kann die BR 249 eine V90, als deren Ersatz sie beschafft wurde, gut ersetzen, auch im V-Modus, und hat bezüglich der Zugkraft erkennbare Vorteile. Sie wird daher sogar auch mal eine schwerere Übergabe ziehen können, wo man in der Vergangenheit statt V90 vielleicht schon eine Ludmilla bemühen musste, weil es nicht ganz reichte.
Ein Ersatz als Streckendiesellokomotive hier auf den nicht elektrifizierten Strecken in der Region kann sie aber eben
nicht sein und wurde dafür auch nicht bestellt. Daran wird sich auch nichts ändern, wenn man ihr die Designmerkmale einer Ludmilla aufmalt. ;-)
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Gruß
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1-mal bearbeitet. Zuletzt am 19.03.24 07:30.