Ich kenne den Fall nicht, aber der Druck in solchen Fällen kann sehr gross sein.
Ich kenne persönlich den Fall eines LKW-Fahrers, der in einem Containerfahrzeug, diese grossen 4-eckigen Absetzmulden, Alteisen von einem Schrottplatz abholen sollte. Da der Baggerführer falsch geladen hatte, sprich er hatte ein grösseres Eisenteil obenrein gelegt, drückte sich der Container auseinander und überschritt die zulässige Breite, worauf sich der Fahrer weigerte loszufahren und darauf bestand wieder auszuladen. Ein paar Tage später wurde er unter einem Vorwand gefeuert. Ich vermute ähnliche Vorfälle sind im Transportgewerbe auch bei der Bahn gang und gäbe.
Meiner persönlichen Meinung nach sind auch die LKW die in Wiesau das Holz abholen regelmässig überladen. Ein 4achsiger Rungenwagen vom Typ Rbns fasst 1,5 LKW-Ladungen, also für zwei Waggons muss man dreimal fahren. Nach heftigen Regenfällen ist aber das Holz oft viel schwerer, so dass eigentlich nicht maximal beladen werden dürfte, wird aber trotzdem gemacht....Zeit ist Geld.
Wenn hier eine ähnliche Situation vorlag, kann das durchaus das Strafmass mindern, aber das sind Spekulationen, abwarten.
Gruss
extirschenreuther