… also genau von dem Unternehmen, das (Zitat) den Schienenpersonennahverkehr in Bayern im Auftrag des Freistaats plant, finanziert
und kontrolliert ???
Wie kann es denn sein, daß man seitens der - laut Gesetz im Auftrag des Freistaats für die Daseinsvorsorge verantwortlichen - BEG zu diesen und zu anderen eklatanten Mißständen bei den verschiedenen EVU’s (und natürlich auch und gerade beim EIU) in Bayern nahezu nichts mehr hört? Geschweige denn, daß spürbar wirksame Abhilfemaßnahmen angestoßen, oder - wenn man selbst damit keinen Erfolg hat oder vielleicht gar keine realen Möglichkeiten sieht - beim Freistaat und speziell beim bayerischen Verkehrsministerium eingefordert werden?
Gruß
223 061
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Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG)
Zweiter Abschnitt Aufgabenverantwortung für den Schienenpersonennahverkehr
Art. 15 […]
(1) Die Planung, Organisation und Sicherstellung [!!!] des Schienenpersonennahverkehrs in Bayern ist eine Aufgabe des Freistaates Bayern. Zuständig ist das Staatsministerium.
[…]
Art. 16 […]
(1) Der Freistaat Bayern bedient sich zur Wahrnehmung von Aufgaben im Schienenpersonennahverkehr einer juristischen Person des privaten Rechts, die in seinem Auftrag und nach seinen Vorgaben tätig wird (Bayerische Eisenbahngesellschaft). Die Gesellschaft [also die BEG] unterliegt der Fachaufsicht des Staatsministeriums.
(Zitat Ende)
Quelle:
[
www.gesetze-bayern.de]