223 061 schrieb:
-------------------------------------------------------
> Zum anderen tragen laut
> Regionalisierungsgesetz die Bundesländer und deren
> Aufgabenträger die
Verantwortung für die
> Daseinsvorsorge im SPNV, und nicht die
> beauftragten EVU. Erstere stehen also auch in der
> Verantwortung, sich anbahnende Mangelzustände
>
rechtzeitig zu erkennen und
> verkehrspolitisch wirksam gegenzusteuern.
So einfach sehe ich das aber nicht. Denn die BEG redet sich raus, dass das betreffende EVU dafür zu sorgen hat, den Vertrag zu erfüllen. Das EVU "versichert" das mit den Bewerbungsunterlagen und die BEG ist zumindest grob aus dem Schneider. Das sich bisher fast jedes EVU verkalkuliert hat, das will man nicht merken, weil man dann eingestehen muß, dass das System mindestens einen großen Schwachpunkt hat.
Grüße Kay der Cargonaut