223 061 schrieb:
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> Zum anderen tragen laut
> Regionalisierungsgesetz die Bundesländer und deren
> Aufgabenträger die
Verantwortung für die
> Daseinsvorsorge im SPNV, und
nicht die
> beauftragten EVU. Erstere stehen also auch in der
> Verantwortung, sich anbahnende Mangelzustände
>
rechtzeitig zu erkennen und
> verkehrspolitisch wirksam gegenzusteuern.
Das schick doch bitte mal so an die BEG, die ist da bislang nämlich anderer Meinung
Gruß
VT 22