Vielen Dank für die Infos.
Bei der BEG wurde folgende Seite mit dem Vermerk „Stand Februar 2024“ versehen. So recht kann ich aber nicht erkennen, was hier neu bzw. maßgeblich geändert ist. Die Aussage, daß zwar Neufahrzeuge angestrebt, aber auch Gebrauchtfahrzeuge ab dem Baujahr 2000 zugelassen sind, stand doch bisher schon drin, oder täusche ich mich?
[
beg.bahnland-bayern.de]
Ich stelle trotzdem mal eine steile These in den Raum und sage, daß die DB eigentlich für München-Regensburg-Hof, und darum geht es ja hier, gar nicht viel ausschreiben muß. Denn die Doppelstöcker könnten ja (ggf. sogar hausintern) renoviert werden und Loks der BR 248 kann man ggf. aus dem bestehenden Rahmenvertrag abrufen, so wie DB FV das ja bereits getan hat.
Auch nicht neu ist die folgende Aussage von der BEG-Seite: „
Hohe Anforderungen an Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit, Anschlusssicherung, Störfallmanagement, Ersatzverkehre, Information“. Und erst recht nicht neu ist aus meiner Sicht leider, daß die BEG sich bei der
praktischen Überprüfung und Durchsetzung dieser Anforderungen - zumindest soweit das öffentlich erkennbar ist - leider sehr, sehr schwer tut und dafür auch gar nicht genügend Rückendeckung vom Freistaat bekommt.
Fakt ist jedenfalls laut der BEG-Seite schon mal, daß der neue Vertrag nun erst ab
Dezember 2028 laufen wird. Ich hoffe, daß dies bei der Planung von (vorbeugender) Instandhaltung und HU‘s der BR 218 - trotz des überall herrschenden Mangels -
ausreichend berücksichtigt wird. Denn ich habe ja hier im Forum - wie früher geschrieben - abwechselnd zwei Hüte auf, und will nicht nur als Eisenbahnfreund (
als der ich die BR 218 sehr schätze), sondern eben
auch als Reisender etwas Freude am Einsatz der BR 218 haben, wenn es denn nun schon mal so ist, wie es ist.
Gruß
223 061