Lieber Bayreuth oder wie auch immer dein richtiger Name ist,
die Strecke ist eisenbahnrechtlich immer noch gewidmet. Einfach mal googeln, was das bedeutet.
Die Strecke Selb - Asch ist der gleiche Fall. Diese gab es auch nicht mehr und wurde erneuert.
Bei gewidmeten Strecken ist kein Raumordnungsverfahren erforderlich, d.h. rechtlich gennügt ein Plangenehmigungsverfahren.
In der Praxis läuft das auf ein normales Planfeststellungsverfahren hinaus, das der Aufgabenträger stellen muss (Land Thüringen, Land Bayern, Bund). Hier muss politisch Einigkeit herbeigeführt werden und das ist der eigentliche Knackpunkt hier, nicht das FFH-Gebiet. Die Strecke ist länderübergreifend und die bayerische Staatsregierung stellt sich hier (noch) quer.
Im Planfeststellungsverfahren werden u.a. auch die Schutzgüter abgewogen, z.B. Umweltfragen. In einem FFH-Gebiet ist das etwas aufwändiger, aber auch machbar. Schlimmstenfalls müssen Fledermäuse, etc. umgesiedelt werden. Für abgeholzte Bäume etc. müssten Ersatzflächen geschaffen werden. Das ist alles Standard. Kein Hexenwerk. Wurde schon mehrfach exerziert.
Gerne kannst Du mehr erfahren, aber bitte hör endlich auf, Nebelkerzen zu werfen, indem Du um das FFH-Gebiet einen Popanz aufbaust. Bist Du etwa ein Vertreter der bayerischen Staatsregierung
Gruß
Stefan