Hallo 223 061,
Meines Wissens wird das ESTW-R von Siemens geliefert.
Wir hatten ja schon mal
hier die Unterschiede zwischen ESTW und DSTW diskutiert. Wie ja bereits geschrieben ist es ja das Ziel standardisierte Schnittstellen zwischen den einzelnen Komponenten zu etablieren. Weiterhin wird die Komponenten ja nicht mehr zentral in einem Modulgebäude untergebracht, sondern dezentral in der Fläche untergebracht.
Die Einschränkungen eines ESTW-R ist bei Strecken wie der nach Berchtesgaden nicht relevant. Gegenüber einem "Voll"-ESTW fehlen ja einem ESTW-R nur die erweiterten Funktionalitäten wie z.B. Mittelweichen, Zughilfsstraßen, signalisierte Gegengleisfahrten oder LZB. Die Grundfunktionen wie z. B.: Rangierstraßen, Befahrbarkeitssperren, Zuglenkung bieten auch ESTW-R (zumindest die heutigen...). Und das reicht ja für alle Nebenbahnen und auch für viele Hauptbahnen. Ich sehe jetzt da keine nennenswerten Einschränkungen.
Quote
223 061
Aber es fehlt m.E. trotz ETCS immer noch an international ausreichend einheitlicher Technik
Da es international nur noch eine Handvoll von Stellwerks-Hersteller gibt, ist eine einheitliche Technik nicht das eigentliche Problem, sondern die vielfältigen nationalen Regelwerke! Solange jedes Land eine eigene Vorstellung hat, wie der Bahnbetrieb durchzuführen ist, müssen die Stellwerke auch jeweils entsprechend angepasst werden. Beispiele hierfür sind z.B. das deutsche Ersatzsignal Zs 1, dass einen deutschen (und auch österreichischen) Sonderweg darstellt. Genauso gibt es international mehr "signaltechnisch nicht sichere" Bedienplätze als "signaltechnisch sichere". Letztes ist vor allem wieder ein deutscher und österreichischer Weg. Und das sind jetzt nur zwei von vielen Beispielen... Voraussetzung für eine einheitliche Stellwerkstechnik ist ein einheitliches
Betriebsverfahren. Das Zugbeeinflussungssystem ist dabei nur ein Baustein. Das ganze System muss vereinheitlicht werden, dann kann auch die Stellwerkstechnik vereinheitlicht werden.
Meines Wissens wurde an den bestehenden Gleisanlagen nichts geändert. D.h. ja es bleiben die bisherigen Möglichkeiten erhalten.
VG,
EP3/5