218 240 schrieb:
> Es gibt keinerlei Hinderungsgründe für das
> Karwendelnetz, per Leistungsvereinbarung (LEIV)
> z.B. DB Regio Oberbayern mit der Gestellung einer
> BR 111 und entsprechendem Personal zu beauftragen.
> Vergaberechtlich und vom Netz-Einkauf absolut
> zulässig.
Ich kann zwar nur schreiben, wie es früher war (jetzt interessiert mich das nur noch wenig).
Winterverträge wurden mit denen gemacht, die in dieser Jahreszeit sowieso wenig zu tun hatten, z.B. Sipo-Firmen oder eben auch (jetzt wieder die Bahntochter) DBG Augsburg. Diese wiederum schloss mit den "selbständigen" Lokführern Verträge ab. Man muss schon alle Zusammenhänge kennen, um darüber urteilen zu können - ich kann es nicht...