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Re: Frage zum Thema fotografieren und Lockdown

403
06. März 2021 12:06
Servus,

gemäß § 2 der Elften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gilt eine Allgemeine Ausgangsbeschränkung. Das Verlassen der Wohnung ist nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt, einige davon sind aufgezählt. Insofern würde das Fotografieren nur klappen, wenn es im Zusammenhang mit Sport/Bewegung an der frischen Luft stattfindet.

Das was du meinst ist die nächtliche Ausgangssperre (§ 3 11. BayIfSMV).
Thema Autor Klicks Datum/Zeit

Frage zum Thema fotografieren und Lockdown

Denise R. 1537 06. März 2021 09:47

Re: Frage zum Thema fotografieren und Lockdown

Bahnwärter1848 973 06. März 2021 11:46

Re: Frage zum Thema fotografieren und Lockdown

403 995 06. März 2021 12:06

Re: Frage zum Thema fotografieren und Lockdown

extirschenreuther 1042 06. März 2021 12:53

Re: Frage zum Thema fotografieren und Lockdown

403 940 06. März 2021 13:19

Re: Frage zum Thema fotografieren und Lockdown

Neuhauser 965 06. März 2021 13:21

Schon wieder diese Verharmlosung!

ET 415 873 06. März 2021 18:46

Triftig und dahinter???

malo 1004 06. März 2021 14:50



Dieses Thema wurde beendet. Eine Antwort ist daher nicht möglich.