Der gemeinwohlorientierte Durchgriff über den Vorstand einer Aktiengesellschaft auf die Infrastruktur funktioniert jedenfalls nachgewiesenermaßen seit bald 30 Jahren überhaupt nicht, es wurde nur stetig schlechter.
Mir scheint daher die "Trennung" wie auch immer die dann juristisch ausgeformt wird eine alternativlose Notwendigkeit zu sein, um überhaupt die Voraussetzung für weitergehende - und notwendige - Korrekturen zu schaffen. Notwendig, aber nicht hinreichend. Eine Chance, aber keine Garantie. Eine Möglichkeit, die Einzige. Ob das "Gleichzeitig" sein muss oder zeitnah reicht, es kann sich dann aber doch auch stufenweise etwas "einrütteln" und stetig nachjustiert werden, nur ohne diese Trennung geht doch überhaupt nichts in die gewünschte Richtung weiter!
Und mir ist es auch nicht nachvollziehbar, dass eine DB Netz Schäden in Milliardenhöhe bei Ihren Kunden und in der Volkswirtschaft durch Nichtverfügbarkeit anrichten darf, ohne auch nur einen Cent Entschädigung fürchten zu müssen. Das ist einmalig und hat weder mit freiem Wirtschaften noch mit Gemeinwohlorientierung auch so
überhaupt nichts zu tun! Wer sonst genießt denn solche Privilegien?
Infrastrukturnetze egal ob Schienen, Stromleitungen, Wasserwege, Daten etc. sind nunmal in der Regel so gewaltig groß, dass sich kein Staat der Welt mehr als eins davon (je Typ versteht sich, von jedem nur eins!) leisten möchte, daher ist eine netzbezogene Konkurrenz von vornherein ausgeschlossen und folglich die Kontrolle fairerweise nur über demokratische Instanzen vernünftig denkbar. Damit Bürger und Gewerbe sie zur diskriminierungsfreien Nutzung zur Verfügung haben, die Gewinne müssen die Nutzer erwirtschaften und nicht die Infrastruktur die Gewinnmöglichkeiten verhindern! Dieser wichtige Grundsatz ist bei der Bahnreform 1994 sträflich vernachlässigt worden...