Hallo zusammen,
In der Beschreibung der Strecke Innsbruck-Scharnitz der ÖBB (
Siehe hier, ab Seite 295) steht folgendes zum Lichtraumprofil:
Quote
ÖBB Infra
Fahrzeuge entsprechend GA und G1 als auch Fahrzeuge, die als G2 eingestuft sind, jedoch nicht höher als 4,60 m (ausgenommen Stromabnehmer) sowie Ladungen gem. ÖBB Lademaß jedoch maximale Höhe 4600 mm über SOK (siehe auch Eintrag Elektrischer Weg - Oberleitung)
Laut
DB,
763 DBpbzfa oder hier
Wikipedia sind die eingesetzten Doppelstockwagen alle bei ca. 4631 bis 4632 mm über SOK. Somit dürfen sie die Strecke eigentlich nicht befahren. Vielleicht hat man für den Verkehr eine Sondergenehmigung, ähnlich einer Lademaßüberschreitung, beantragt...
Haben die Doppelstockwagen überhaupt eine Notbremsüberwachung (NBÜ)? Die wird ja zwischen Reith und Martinswand vorausgesetzt...
Viele Grüße,
EP3/5