13. Januar 2019 13:21
Hallo,

Der Freistaat Bayern schreibt unter folgender Adresse:
"Der Winterdienst gehört nicht zur Straßenbaulast. Eine straßenrechtliche Verpflichtung zu einem generellen Winterdienst auf Straßen oder bestimmten Straßenklassen besteht nicht. Aus der im bürgerlichen Recht wurzelnden Verkehrssicherungspflicht können sich im Einzelfall vor allem in Ortsdurchfahrten Winterdienstpflichten für den Straßenbaulastträger ergeben, die aber je nach Situation vor Ort räumlich oder sachlich stark eingeschränkt sind. Auf der freien Strecke besteht bei Schnee- und Eisglätte eine Streupflicht nur bei besonders gefährlichen Straßenstellen (Fahrbahnstellen). Abgesehen davon ist der Winterdienst eine freiwillige Leistung des Straßenbaulastträgers."

Und weiter: "Bund und Länder haben entschieden, auf Bundesautobahnen einen freiwilligen 24h-Winterdienst einzurichten..."

Sprich für den Schneeräumdienst besteht keine Verpflichtung, sondern ist eine freiwillige Leistung...

Viele Grüße,
EP3/5
Thema Autor Klicks Datum/Zeit

Historische Bilder vom Winter

726 003 2214 12. Januar 2019 12:29

Re: Historische Bilder vom Winter

Railworker 1057 12. Januar 2019 12:45

Sehr schön! Danke !!

218 240 934 12. Januar 2019 17:49

Re: Historische Bilder vom Winter

mugelmark 925 13. Januar 2019 11:41

Re: Historische Bilder vom Winter

726 003 1038 13. Januar 2019 13:10

Re: Historische Bilder vom Winter

EP3/5 976 13. Januar 2019 13:21

Re: Historische Bilder vom Winter

mugelmark 949 14. Januar 2019 08:55



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