Hallo mugelmark,
vielleicht ein Versuch einer Antwort:
1. Kein Winterdienst der DB erfordert keine Zahlungen/Kosten, wenn die Leistung durch andere Verkehrsträger erbracht (oder auch nicht) wird. Ein Schneeplug, der nicht vorhanden ist, verursacht keine Kosten
2. Ein Zug, der ausfällt, verursacht keine Verspätung (= Boni vom Vorstand nicht in Gefahr).
3. Jeder Bereich bestellt die Fremdkräfte zum Räumen (denn selbst hat er ja keine) für seinen Bereich. Heißt auf gut deutsch: Es kann sein, dass Züge ohne Halt fahren (weil Bahnsteige nicht geräumt sind) oder Betriebspersonal sitzt vor Ort (weil Weichen nicht umstellbar) und der Betrieb wird flächendeckend eingestellt.
Ein Auszug aus dem Winterdokument 2005/2006 zeigt das deutlich:
"Die vorbereitenden Maßnahmen für den Winterdienst werden nach den Bestimmungen der Ril 446 Winter durchgeführt. Die Ril 446 Winter gilt ausschließlich für die DB Netz AG (d.h. für Gleise, Weichen, Signalanlagen).
Ziel der Wintermaßnahmen ist es, auch unter winterlichen Bedingungen den Betrieb aufrecht zu erhalten bzw. wiederherzustellen und die sichere Nutzung des Fahrweges zu gewährleisten.
Sind Winterprobleme zu erwarten, dürfen die Fdl/Schrw/Ww in eigenem Ermessen
den Dienst bis zu 30 Minuten früher beginnen, um die Funktionsfähigkeit der
Betriebsanlagen sicherzustellen, die Mehrarbeitszeit ist im Tagesbericht
an den Bezirksleiter Betrieb und an den Diensteinteiler zur Buchung zu melden."
Und nun vergleiche es mit den heutigen Verhältnissen - merkst Du was?
Gruß 726 003