Ich denke das ist tatsächlich ein Defizit im deutschen Recht, dass gegen den vermeintlichen Verursacher, auch wenn er offensichtlich nichts dafür kann, ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, auch wenn das Ergebnis wie in diesem Fall dann schon feststeht: Kein Verschulden des Lokführers (umgekehrt muss die Polizei vermutlich auch gegen den Dödel wegen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr ermitteln.)
Mir fallen zwei ähnliche Beispiele ein:
In Ramstein am US-Stützpunkt gab es vor ein paar Jahren einen Überfall durch bewaffnete Räuber auf eine amerikanische Familie, der Familienvater tötete in Notwehr einen der Räuber, die anderen wurden von der Polizei festgenommen. Pro forma wurde gegen ihn ein Verfahren wegen Totschlags eingeleitet, Freispruch.
Auf der Trierer Weststrecke kam vor einigen Jahren ein Jugendlicher zu Tode, ob in suizidaler Absicht oder weil er Kopfhörer aufhatte unklar, es war nicht einmal klar ob er vor die Lok gesprungen oder zwischen die Waggons gesprungen ist. Zum Todeszeitpunkt waren auf der Strecke ein luxembourgischer, ein französischer und ein deutscher Güterzug unterwegs, gegen alle drei Lokführer wurde erstmal ermittelt bis feststand welcher Zug zum Tode des Jugendlichen führte. Schuld war letztendlich keiner der drei.
Es ist aber natürlich psychisch für den Betroffenen enorm belastend, wenn dann gegen ihn ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird und er eben nicht weiss dass das eine Formalie des deutschen Rechts ist. Es gibt ja auch im Forumsgebiet öfter den Fall dass sich einer vor den Zug wirft, wenn dann pro Forma noch gegen den Lokführer ermittelt wird ist der psychische Stress hoch.
Gruss
extirschenreuther