Liest sich wie ein schlechter Witz, ist aber leider real.
Ist das gleiche Problem wie im Straßenverkehr mit unaufmerksamen Fußgängern oder Fahrradfahrern, die meinen, Ihnen würde die Straße gehören und Schmu treiben. Wenn ein Fahrradfahrer beispielsweise vor einem einfach bremst und rüberzieht und der Autofahrer nicht mehr rechtzeitig reagieren kann, ist er auch mit der Dumme und muss wegen fahrlässiger Körperverletzung zahlen.
D.h., die anderen sind dumm und gefährden sich durch ihr Fehlverhalten selbst, aber zahlen muss das der Autofahrer oder in dem Fall der Lokführer? Kann nicht sein...!
2-mal bearbeitet. Zuletzt am 12.03.24 11:56.