Hallo km103,
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km103
Muss mir mal einer erklären, wie das möglich ist, den BZB Bahnhof weg vom Reichsbahn / DB Bahnhof an die Olympiastrasse zu verlegen und dann gleichzeitig steuerfinanzierte Fördergelder zu vereinnahmen?
Das kannst Du in der "
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr über die Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Erhaltung und Reaktivierung von nichtbundeseigenen Eisenbahninfrastrukturen in Bayern aus Mitteln des Corona-Investitionsprogramms (RZCIPNE) vom 24. August 2022 (BayMBl. Nr. 530)" nachlesen. Link: [
www.gesetze-bayern.de] Ist schon toll welche einprägsamen Namen und Abkürzungen hier verwendet werden
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km103
Es gab da mal ein sogenanntes öffentliches "Schnittstellenprogramm", dass genau das Gegenteil zum Ziel hat/hatte.
Wann gab es das? Hast Du da ein paar mehr Info's?
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km103
Warum die BEG füt die Bestellung des Talverkehrs zuständig ist, bedarf auch einer Erklärung. Vielmehr wrd die BZB zu 99% touristisch genutzt und ist alles andere als Notleidend.
Im Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Juli 1996 (Link [
www.gesetze-bayern.de]) steht im §1 Art. 1, Abs. (1) und (2):
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BayÖPNVG
(1) 1Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) im Sinn dieses Gesetzes ist die allgemein zugängliche Beförderung von Personen mit Verkehrsmitteln im Linienverkehr, die überwiegend dazu bestimmt sind, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr zu befriedigen. 2Das ist im Zweifel der Fall, wenn in der Mehrzahl der Beförderungsfälle eines Verkehrsmittels die gesamte Reiseweite 50 km oder die gesamte Reisezeit eine Stunde in der Regel nicht übersteigt. 3Der öffentliche Personennahverkehr gliedert sich in den allgemeinen öffentlichen Personennahverkehr und den Schienenpersonennahverkehr (SPNV).
(2) 1Zum allgemeinen öffentlichen Personennahverkehr zählt die Beförderung insbesondere mit Straßenbahnen, Hoch- und Untergrundbahnen, Bahnen besonderer Bauart sowie Omnibussen und Kraftfahrzeugen im Linienverkehr. 2Schienenpersonennahverkehr ist unter den Voraussetzungen des Abs. 1 die Beförderung in Zügen der Eisenbahnen.
Das trifft auf die Talstrecke zu, da sie dem Regionalverkehr zwischen Garmisch und Grainau dient. Dabei ist es egal, welche Art von Verkehrsnachfrage (touristisch oder nicht-touristisch) dieser Regionalverkehr befriedigt. Wenn die BEG nur nicht-touristische Verkehre bestellen würde, dann sähe es in vielen Landstrichen aber düster aus... Ein gutes Beispiel aus der direkten Nähe: Ohne die Touristen würden die Außerfernbahn quasi nur noch österreichische Schüler/Studenten nutzen... Und wie Du in der RZCIPNE nachlesen kannst, ist "notleidend" keine Fördervoraussetzung.
VG,
EP3/5
1-mal bearbeitet. Zuletzt am 05.05.23 22:16.