km63.8 schrieb:
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> Sinngemäß würde ich heute fragen: Wer ist
> verantwortlich dass es im Jahr 2020 zwischen
> Ehrwald-Zugspitzbahn und Griesen (Oberbayern)
> keinen Streckenblock gibt?
Ich würde die Frage gern noch erweitern. Wer ist verantwortlich dafür, daß es keinen Streckenblock geben
muß?
Aus meiner Sicht muß der Gesetzgeber die Nachrüstung solcher Dinge, die im Eisenbahnwesen eigentlich seit langem als Stand der Technik gelten - wie Streckenblock (seit ca. 1928), selbsttätige Gleisfreimeldung, sowie auch das Befahren des Gegengleises auf Hauptsignal usw. - flächendeckend im
Bestandsnetz fordern und dann natürlich entsprechende Finanzierungspakete dafür auflegen. Es entsteht für den Außenstehenden der Eindruck, daß man hierzulande an Neuanlagen und Neufahrzeuge übertrieben hohe Anforderungen stellt, während man im Rahmen des Bestandsschutzes jedoch gleichzeitig Zustände legal bestehen lässt, die schon seit gefühlt 100 Jahren nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik entsprechen? Weiterhin machen natürlich alle diese Sicherheitseinrichtungen nur dann Sinn, wenn sie eine sehr hohe Verfügbarkeit erreichen und nicht wegen hoher Störanfälligkeit dann doch zu oft durch Ersatzsignal oder Befehl ersetzt werden müssen.
Noch eine Frage: Ist das hier wirklich die aktuell gültige Fassung der EBO? Zum Streckenblock ist ja fast gar nichts gefordert?
[
www.gesetze-im-internet.de]
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Gruß
223 061