Die Onlineausgabe der
Wasserburger Zeitung berichtet, dass das Bundesverwaltungsgericht heute am 6. November 2020 die
Revision in letztinstanzlicher Entscheidung zurückgewiesen hat -- sprich: Der Stilllegungsbescheid von 2016 gilt weiterhin.
Schwandorfer schrieb:
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> Völlig unverständlich warum man in Wasserburg
> lieber einen Bus möchte
Naja, pauschale Bahnfeindlichkeit kann man der Stadt nicht unterstellen; sie war und ist durchaus engagiert, was die Aufwertung der Strecke nach Ebersberg/Grafing betrifft.
Und vermutlich gäbe es die Altstadtbahn nicht einmal mehr im aktuellen Zustand, wenn die Stadt sie nicht 2004 übernommen hätte. Die 2012 getroffene Entscheidung zur Einleitung eines Stilllegungsverfahrens lag dann am Missverhältnis zwischen prognostizierten Fahrgastzahlen und den erwarteten Investitionskosten.
Diese Kosten waren nun auch ganz wesentlich im Stilllegungsverfahren: Die Stadt Wasserburg hatte die Strecke Ende August 2012 gemäß §11 AEG zur Übernahme ausgeschrieben, worauf mindestens das Angebot der Altstadtbahn GbR - aus BayernBahn, RSE Rhein-Sieg-Eisenbahn, Innrail und Pro Bahn - einging. Darin enthalten war eine Forderung von zuletzt wohl 1,4 Millionen Euro gegenüber der Stadt Wasserburg für nicht durchgeführte Instandsetzungsarbeiten. Das war mutmaßlich der Hauptgrund, warum die Übernahme in den folgenden Jahren nicht zustande kam und schließlich im Februar 2016 vom Stilllegungsbescheid des Freistaats Bayern abgebrochen wurde.
Grüße
Georg