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Gesetz zur Vorbereitung der Schaffung von Baurecht durch Maßnahmengesetz - München-Mühldorf-Freilassing unter sieben Schienenprojekten

12. Februar 2020 17:31
Die o. g. Gesetzesgrundlage zur Schaffung von Baurecht durch Maßnahmengesetz und der Gesetzentwurf „zur weiteren Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich“ (weiteres Planungsbeschleunigungsgesetz) wurden am 30. Januar 2020 im Bundestag verabschiedet, siehe [www.bundestag.de] (Reiter „2./3. Lesung“) und [www.abs38.de]

Mit dem ersten Gesetz (Maßnahmengesetz) besteht nun die Möglichkeit, für sieben definierte Schienen- und fünf Binnenwasserstraßenprojekte die Genehmigung eines Aus- oder Neubauprojekts per Gesetz statt wie bisher durch einen Planfeststellungsbeschluss zu erreichen. In Bayern betrifft das unter den Schienenprojekten den Ausbau München-Mühldorf-Freilassing und den Ausbau Marktredwitz-Regensburg-Obertraubling.

Das zweite Gesetz (weiteres Planungsbeschleunigungsgesetz) wird im Wesentlichen erreicht, dass Kommunen von der bisher über das Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) vorgegebenen 33 %-Beteiligung am Neu-/Ausbau von Straßenunter- oder -überführungen befreit werden können.

Grüße,
Georg
Thema Autor Klicks Datum/Zeit

Entwurf eines Gesetzes zur Vorbereitung der Schaffung von Baurecht durch Maßnahmengesetz - München-Mühldorf-Freilassing unter sieben Schienenprojekten

GeorgR 1432 10. November 2019 14:59

Gesetz zur Vorbereitung der Schaffung von Baurecht durch Maßnahmengesetz - München-Mühldorf-Freilassing unter sieben Schienenprojekten

GeorgR 664 12. Februar 2020 17:31



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