Die o. g. Gesetzesgrundlage zur Schaffung von Baurecht durch Maßnahmengesetz und der Gesetzentwurf „zur weiteren Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich“ (weiteres Planungsbeschleunigungsgesetz) wurden am 30. Januar 2020 im Bundestag verabschiedet, siehe [
www.bundestag.de] (Reiter „2./3. Lesung“) und [
www.abs38.de]
Mit dem ersten Gesetz (Maßnahmengesetz) besteht nun die Möglichkeit, für sieben definierte Schienen- und fünf Binnenwasserstraßenprojekte die Genehmigung eines Aus- oder Neubauprojekts per Gesetz statt wie bisher durch einen Planfeststellungsbeschluss zu erreichen. In Bayern betrifft das unter den Schienenprojekten den Ausbau München-Mühldorf-Freilassing und den Ausbau Marktredwitz-Regensburg-Obertraubling.
Das zweite Gesetz (weiteres Planungsbeschleunigungsgesetz) wird im Wesentlichen erreicht, dass Kommunen von der bisher über das Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) vorgegebenen 33 %-Beteiligung am Neu-/Ausbau von Straßenunter- oder -überführungen befreit werden können.
Grüße,
Georg