Das westdeutsche Vorschriftenwerk anzuwenden hätte für die angestammten Bundesbahn-Lieferanten ja gepasst. Aber daß man in großem Stil in Rethwisch einkauft, ohne sich zu versichern, daß die zuvor bei der DR gemachten Erfahrungen unter den neuen Eigentümern ausreichend berücksichtigt werden, das ist mit Blauäugigkeit m.E. nicht ausreichend beschrieben. Da muß man schon mindestens von grober Fahrlässigkeit sprechen. Und im Autobahn-Bereich ist es ja ähnlich gelaufen, wie man oben lesen kann.
Aufgebracht hatte ich das Thema aber wegen der Fotos von den 20er La aus Mittenwald. Die Weichen dort schauen relativ neu aus.
Gruß
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