Es ist eigentlich alles verständlich:
1. Projektleiter S&S ist angehalten, wirtschaftlich zu planen (und da er wahrscheinlich die örtliche
Situation nicht kennt, fällt es ihm besonders leicht). Er nimmt den bestehenden Fahrplan als
Grundlage, das geht auch veim EBA durch (siehe ESTW GAP: ist auf der Grundlage des
Jahresfahrplan 1997 geplant).
2. BEG plant keinen Halt für Strecke 5365, weil keiner bestellt ist
3. Wer soll den Halt für die Sonderfahrten einplanen, wo kein Regelbetrieb stattfindet? Wenn jemand den Fahrplan für die Sonderfahrt bestellt, wird die DB dem Besteller mitteilen, dass ein Halt für Fahrten von Landsberg in Schongau nicht möglich ist. Peiting scheitert an der Besetzung des Fdl und Peißenberg scheidet wegen den Zugkreuzungen aus.
4. Die Sicherung für die planmäßigen Zugfahrten im Gleis 3 entfallen. Da im Gleis 2 (betrieblich) „nur“ Rangierfahrten stattfinden können, sind sicher Regelungen möglich (solange der Fdl Schongau noch besetzt ist).
5. Für den Regelbetrieb mag das Geplante reichen. Bei Störungen enden die Züge eben in Peißenberg und es wird zwischen Peißenberg und Schongau SEV gefahren.
Es wird schon seit Jahren immer der bestehende (oder schon veraltete) Fahrplan als Grundlage für neue Planungen verwendet. Unsere „Altvorderen“ haben weiter gedacht und Zukunftspläne gehabt.
Besser ist es vielleicht, den Halt für die Sonderfahrten in die UPM zu verlegen, als Regelungen mit der DB zu treffen…
In Kochel hätten wir einen ähnlichen Fall 2003 auch gehabt, die Planungen sahen einen Kopfbahnhof ohne Weichen vor! Allein die OL-Arbeiten für die Verlegung der Weiche waren sehr kostenintensiv. Ob das sich heute noch jemand trauen würde?
Gruß 726 003