Im Maßnahmenplan wird der Alex Süd ein paar mal erwähnt. Vor allem dort, wo es um Personalmangel und Fahrzeugmangel geht:
[
beg.bahnland-bayern.de]
Zwar schreibt man, daß Richtung Oberstdorf „für längere Zeit“ Busverkehr herrscht, daß dies jedoch vsl. bis zum bitteren Ende so sein wird, gibt man immer noch nicht zu. Wobei ich ja immer die Meinung vertrat, daß eine über längere Zeit einheitliche und damit planbare Lösung (selbst wenn diese auf dem Bus beruht) immer noch besser ist als ständiges spontanes Hin und Her, wie man es früher oft hatte.
Was mir auch bei diesen Dokumenten wieder zu kurz kommt, ist die Verantwortung des Aufgabenträgers im Rahmen der im Regionalisierungsgesetz verankerten Daseinsvorsorge. Vielleicht interpretiere ich das Gesetz ja falsch, aber m.E. genügt es nicht, den aktuellen Vertragspartner abzumahnen und Maßnahmenkataloge zu vereinbaren. Sondern es müßte auch eine Art Ersatzvornahme geben, wenn das nicht ausreicht.
Gruß
223 061