eine zutreffende Beschreibung der Historie.
Da im Forum meist Fachkundige unterwegs sind, gehe ich mal davon aus, dass die Funktion der BEG (Bayerische Eisenbahngesellschaft) bekannt ist.
Die Staatsregierung des Landes Bayern hat bezüglich der BEG die Richtlinienkompetenz.
Die BEG legt die Konditionen der Ausschreibungen fest, die günstigst bietend vergeben werden.
Das läuft in der Praxis am Ende des Tages, genau wie im Baubereich.
Die klassische mittelständische Firma, die mit deutschen Tarifabschlüssen und Manteltarifabschlüssen kalkuliert, liegt in der Regel 1/3 über dem günstigst Bietenden.
Die Lohnkosten sind nämlich die wesentliche Stellschraube bei den Preisangeboten.
Wer an eine Ausschreibung teil nimmt, muss zwar alle möglichen Unbedenklichkeitsbescheinigungen beibringen, aber der entscheidende Punkt, die Allgemeinverbindlichkeit und Kontrolle der deutschen bestehenden Tarifabschlüsse, fehlt.
So kommt es beispielsweise zu folgender Entwicklung:
neues Personal
Für das neue Personal ist die von km 69,3 genannte Nettolohnsumme eine Menge Geld.
Ob es aber die Probleme im teuren bayerischen Oberland löst?
Man kann es drehen und wenden wie man will, die Rahmenbedingungen werden von der BEG und damit von der Landespolitik gesetzt.
Und hier ist die Krux, dass der unzufriedende Fahrgast, was ja auch nachvollziehbar ist, keine Ahnung hat, wie das komplizierte System seit der Bahnreform aufgebaut ist.
Wenn es für den normalen Menschen nachvollziehbar wäre, müsste der, für den jeweiligen Stimmkreis zuständige Landtagsabgeordnete, heute zu Tage, in modernen Zeiten, unter einem "Shitstorm" versinken
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