cjev schrieb:
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> Hallo,
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> kann es vielleicht sein, dass die Bauarbeiten so
> schon im Jahresfahrplan berücksichtigt waren?
>
> Viele Grüße
Hallo cjev,
nein, die Maßnahme war nicht im Jahresfahrplan berücksichtigt.
Die Baumaßnahme wurde Anfang 2019, aber fristgemäß angemeldet. Von daher kann sie gar nicht im Jahresfahrplan enthalten gewesen sein.
Die Fahrplanänderungen zum Netzfahrplan ("Zusammenstellung der vertrieblichen Folgen") wurden auch zeitgemäß erstellt und an die EVU übergeben.
Grüße,
Thomas