km103 schrieb:
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> Die Abzweigung abknickende Vorfahrtsstraße befand
> sich bis Anfang der 2000 er Jahre unmittelbar vor
> dem Nordzugang des Skistadions und nicht vor dem
> BÜ.
Also auf der BÜ-Skizze scheint der Zustand schon vor 2000 zu bestehen (sonst wäre das sicher eingezeichnet, wenn es relevant wäre):
> 2.) Historisch bzw. bis zur Automatisierung der
> Schrankenanlage waren die Schrankenbalken mit
> einem Scherengitter ausgestattet. Da konnte weder
> ein Hund oder gar ein Kind durch. Warum gibt es
> heute so was nicht mehr?
Gibt es selbstverständlich noch, die DS 815.0032 (4) sagt dazu:
"Bei örtlichen Erfordernis kann an Schranken, nicht jedoch an Halbschranken, ein Gitterbehang angebracht werden."
> Weiterhin gab es Anfahrbarken auf der Straße mit
> drei, zwei und einem Diagonalstrich.
Ich habe ein Schriftstück in meinem Bestand, wo der Markt Garmisch-Partenkirchen am 11.12.2000 vom Alv der DB zur Aufstellung der VZ 153; 159 und 162 (Baken) aufgefordert wurde (mit Aufforderung zur schriftlichen Beseitigung der Mängel). Reaktion vom Markt = 0. Aber das Thema hatte wir bereits....
> In kürzester
> Zeit steht dann der nachfolgende Verkehr auf dem
> Bahnübergang, weil keiner mit dem Halt des
> Vorausfahrers vor dem Verkehrsschild rechnet.
Da wäre dann wieder § 19 (4) der StVO zu beachten: "Kann der Bahnübergang wegen des Straßenverkehrs nicht zügig und ohne Aufenthalt überquert werden, ist vor dem Andreaskreuz zu warten."
Aber der Zeitungsartikel zeigt ja menschliches Fehlverhalten, kein Fehlverhalten der technischen Sicherungsanlage...
Gruß 726 003