Das Eisenbahnbundesamt hat die Zustände am Bahnübergang Alpspitzstraße Nähe Hausberg Garmisch-P. beanstandet.
30 Meter vor und nach dem Übergang darf nicht links abgebogen werden.
Diesem wird im Augenblick wiederholt nicht Folge geleistet.
Es werden zeitnah bauliche Änderungen nach Eisenbahnkreuzungsgesetz angestrebt.
Es wird zur Zeit mit dem Markt Garmisch-P. verhandelt.
Die Straßenführung soll auf der Südseite verändert werden.
Im diesen Zuge soll der Bahnübergang Klammstraße, für Berechtigte, - im Augenblick durch Betonteile provisorisch versperrt - wieder befahrbar gemacht werden.
Es gelten die selben "30 Meter" Bedingungen.
Es kommen diesbezügliche Baukosten auf Bund, Land den Markt GAP und die Bayerische Zugspitzbahn zu.
Quelle: Öffentliche Sitzung Bauausschuss Markt GAP, 19.02.19
Anmerkung:
Die Zustände an der Kochelbergstraße und in der Wildenauer Straße sind ähnlich.
An der Wildenauer Straße hat man sogar die 30 Meter auf der Südseite erst zu letzt zurück gebaut.
Hiervon war bei der Sitzung keine Rede.