Vielen Dank für die Antwort - hochinteressant.
Ich dachte bisher, für solche Projekte von regionalem Interesse, wäre das "Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden" (GVFG) eingeführt worden.
Hier gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen für Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden (§ 1 GVFG).
Eine der Voraussetzungen ist, dass die Standardisierte Bewertung für das Vorhaben ein gesamtwirtschaftliches Nutzen-Kosten-Verhältnis größer als 1 errechnet (§ 2 Abs. 1 Nr. 2, § 11 GVFG).
Die zwingende Voraussetzung der Aufnahme in den Bundesverkehrswegeplan ist mir neu.
Solche regionale Maßnahmen werden in der Regel durch das Land und den betroffenen regionalen Planungsverband angestoßen.
Ich staune in diesem Fall deshalb, weil der hier zuständige regionale Planungsverband 17 Oberland bzw. der Kreistag GAP darauf hinwirkt, die für eine Zweigleisigkeit potenziell notwendigen Grundstücke vor zu halten, währenddessen das EBA / DB Netz im Fall des Falles einfach zwei mal baut.