Bk Auwiese schrieb:
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> Der 59444 ist ja normalerweise eine
> Vierfachtraktion ab Tutzing. Wenn Mini Hamster ins
> Spiel kommen sind die Stromabnehmerabstände
> meistens das Kriterium was geht und was nicht
> geht.
Soweit mir bekannt ist, ist an Zugbildung 2x 2-Teiler und 1x 4-Teiler nichts auszusetzen. Ich meine auch mich schonmal an eine Diskussion über die zulässigen Zugbildungen hier zu erinnern.
Zulässig sind:
2-fach-Traktion:
2+2
2+4
4+4
3-fach-Traktion:
2+2+4
2+4+4
4+4+4
4-fach-Traktion:
2+4+4+4
4+4+4+4
Zu beachten ist: in Österreich ist nicht mehr als Doppeltraktion 2442 zulässig, sowie das altbekannte Thema Fahrzeugsoftware.
Es wären also sogar theoretisch 2-Teiler in Doppeltraktion zulässig. Inwiefern hängt das mit Stromabnehmerabständen zusammen?
Ich tippe in dem konkreten Fall auf eine dispositionsbedingte Änderung.