Ein sehr interersanter Bilderbogen.
Ich möchte in Zusammenhang bemerken, dass man bei der Bauverwaltung des Marktes GAP - Quelle GAP Tagblatt vom 03.04.2023 Lokalteil Seite 1 - der Auffassung ist, dass Bahndamm und Durchlass in diesem Bereich ein Rückhaltebeckenstaudammdurchlassregulativ für den unterliegenden Leingraben bilden soll. Interessant wer dann für die Verschlammung des nagelneuen Oberbaus nach dem ersten Einstau haftet? Von Schäden bei den Unterliegern entlang der Klammstraße ganz zu schweigen. Ein Paradebeispiel wie ein außerordentlicher Sonderzuwendungsbescheid, der der Maßnahme zu Grunde liegt, die eigentlichen vorgeschriebenen bau- und wasserrechtlichen Prüfungen, die sich sonst im Schutz des Wasserflohs verlieren, hier ausgehebelt sind.