... könnte sich das in diesem Link ...
[
beg.bahnland-bayern.de]
... erwähnte zulässige Höchstalter der Fahrzeuge (Baujahr 1975) auf folgende drei Dinge beziehen:
- die Möglichkeit, daß einer der Anbieter ältere Wagen aus der heutigen Flotte weiter einsetzen darf. Aber welche wären das? Die Bm und Bom sind ja sowieso nahezu raus, da nicht klimatisiert, die ABvmz sind deutlich jünger. Was ist mit den "Italienern" und den ex-DB ABvmdz?
- die Möglichkeit, daß einer der Anbieter - zumindest teilweise - die BR 111 einsetzen darf. So wie das derzeit ja z.B. auch bei dem RE München-Regensburg-Nürnberg mitunter noch der Fall ist.
- die Möglichkeit, daß einer der Anbieter für Los 1 - zumindest teilweise - die BR 218 einsetzen darf. Zum Beispiel als umlaufmäßiges "Anhängsel" des Mühldorfer Netzes oder von Hof aus.
Daß man jedoch einen bis Ende 2028 verlängerbaren Vertrag ausschreibt und dann Lokomotiven zulässt, die
deutlich hinter den Status Quo zurückfallen, das wäre aus meiner Sicht schon ziemlich fragwürdig. Fragwürdiger jedenfalls als beim Mühldorfer Netz, wo man ja nur die weitere Anwendung des Status Quo erlaubt. Wobei anzumerken ist: Den durchschnittlichen Fahrgast wird das so lange nicht interessieren, so lange der fahrplangemäße Verkehr
verlässlich abgewickelt wird. Darauf kommt es am Ende an. Ein Inselbetrieb mit 4 Altbau-Dieselloks für Los 1 wäre dem jedenfalls wohl
nicht dienlich. Ich denke, das funktioniert nur durch Einbindung in eine größere Flotte.
Gruß
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1-mal bearbeitet. Zuletzt am 18.03.21 19:12.