In dem Artikel ist von einem Mitarbeiter die Rede, dem gekündigt wurde.
Was mich interessieren würde:
Wenn die Waggons untereinander teilweise nicht mit Bremsleitung verbunden waren, dann
liegt doch zum Teil auch ein Verschulden der tschechischen Bahn vor, die den Zug ordnungsgemäss hätte übergeben müssen, oder?
Wenn der erste Lokführer in Cheb alleine war, wie hätte er da die Bremsprobe durchführen können ohne zweiten Mann? Ggf. hätte deutschsprachiges Personal der CD vor Ort sein müssen um zu assistieren, war das der Fall?
Der Zug blieb doch dann in Schirnding wg. Lokschaden liegen und es kam eine zweite Lok aus Wiesau. Es wurde aber nur einem Tführer gekündigt? Also wurde dessen Verschulden als gering erachtet?
Gruss
extirschenreuther