Der Weißenburger schrieb:
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> Die BEG wirbt doch vollmunding auf Ihrer Webseite
> damit, dass man mit der Kontrolle des Bahnverkehrs
> beauftragt sei. [...]
> Und natürlich ist zunächst das beauftragte EVU
> selbst dafür verantwortlich, die bestellten
> Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. Das muss
> jedoch auch entsprechend überwacht bzw. mit
> entsprechenden Pönaleregelungen belegt sein.
>
Hierzu fehlen mir leider verlässliche Informationen, aber die BEG hat die notwendigen Daten und sie erhebt m.W. auch flächendeckend entsprechende Pönalen. Wenn das EVU allerdings die Pönalen schulterzuckend zahlt, statt für verlässlichen Bahnverkehr zu sorgen, dann fehlen der BEG wie auch anderen vergleichbaren Aufgabenträgern aus meiner Sicht ausreichend wirkungsvolle Hebel.
Zwar trägt die BEG die Verantwortung für die Daseinsvorsorge laut Regionalisierungsgesetz, jedoch bleibt unklar, wie ein verlässlicher Bahnverkehr in der Praxis - auch kurzfristig - sichergestellt werden kann, wenn die Vertragspartner trotz Zusage nicht die bestellten Leistungen liefern können oder wollen. Ich sehe hier vor allem verkehrspolitische Defizite, die sich aus der Bahnreform ergeben. Mit einer Situation, wie sie derzeit im deutschen SPNV herrscht, hat man damals wohl nicht gerechnet. Wirkungsvolle Nachbesserungen lassen noch immer auf sich warten.
Gruß
223 061