223 061 schrieb:
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> Ich bin auch eher ein Kritiker der BEG und des
> Ausschreibungswahns. Aber die bestellten und
> zugesagten Kapazitäten auch vertragsgerecht zu
> fahren ist ja doch in erster Linie mal die
> Verantwortung des EVU, oder? Zumal wenn ein Mangel
> nicht nur aus einer einzelnen Notsituation heraus
> entspringt, sondern offenbar - da man solche
> Berichte ja häufiger und aus verschiedenen
> Teilnetzen hört - bewusst seitens des Managements
> inkaufgenommen wird.
Die BEG wirbt doch vollmunding auf Ihrer Webseite damit, dass man mit der Kontrolle des Bahnverkehrs beauftragt sei.
Da es nun inzwischen in ganz Bayern zu gravierenden Problemen im Bahnverkehr kommt, muss schon sehr stark daran gezweifelt werden, ob die BEG überhaupt derzeit in der Lage ist, diese Kontrollfunktion wirksam auszuüben.
Ich bin der Meinung, dass die BEG derzeit vollkommen mit der ihr übertragenen Aufgabe überfordert ist!
Und natürlich ist zunächst das beauftragte EVU selbst dafür verantwortlich, die bestellten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. Das muss jedoch auch entsprechend überwacht bzw. mit entsprechenden Pönaleregelungen belegt sein.
Gruß
Der Weißenburger