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223 061Über verschiedene Medien wurde in den letzten Wochen eine Pressemeldung verbreitet, laut der die Strecke Regensburg-Hof als eines der 12 Pilotprojekte für das sogenannte Planungsbeschleunigungsgesetz eingeplant ist (...) Der Laie könnte das so interpretieren, daß das Planfeststellungsverfahren ersatzlos entfällt. Dem ist aber offenbar nicht so. Hier in dieser Erläuterung klingt das zumindest ein wenig anders: [
www.allianz-pro-schiene.de]
Es ist mindestens begrifflich verwirrend, dass einerseits im November 2018 ein allgemeines „Planungsbeschleunigungsgesetz“ beschlossen wurde, während nun ergänzend dazu über ein „Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz“ beraten wird. Dieses soll dem Deutschen Bundestag die Möglichkeit geben, zwölf definierte Verkehrsprojekte per Gesetz zu genehmigen. Der TVA-Artikel bezieht sich auf letzteres Gesetz, die Allianz-pro-Schiene-Meldung aber auf Ersteres.
Zum jüngeren „Gesetz zur Vorbereitung der Schaffung von Baurecht durch Maßnahmengesetz“, das konkret die Verbindung Hof–Regensburg mit einbezieht, ist unter [
nobf.de] u. a. der Gesetzestext verlinkt.
Grüße,
Georg