apfelpfeil schrieb:
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> Weiss nicht ob die Brücke der Grund ist. Für
> Kreuzungsbauwerke wie Brücken oder Bahnübergänge
> gibt es doch realtiv feste Regeln wie das
> aufgeteilt wird. Da sind immer alle irgendwie im
> Boot, egal warum, oder?
Ja, da gibtbes feste Regeln.
Die Brücke ist Eigentum der Stadt. Eine Erneuerung müsste diese Zahlen.
Bei den Bahnübergängen gäbe es nach Eisenbahnkreuzungsgesetz eine Kostenteilung bei Modernisierung und soweit ich weiß auch bei Ersatz durch Unter- oder Überführung.
Baut die Bahn aber zuaätzliche Gleise muss sie alleine für die Ersatzbauwerke zahlen sofern die Stadt nicht Sonderwünsche äußert (z.B. Brücke breiter als bisher). Damit bekäme die Stadt Fürth ihre Wunschbauwerke kostenfrei.