Hallo zusammen,
durch googeln hab`ich nachstehende Erklärung für das "halbe Ablaufverbot" gefunden.
Zeichen für Drehgestellwagen, die mit einem Abstand der inneren Radsätze von mehr als 14,0 m Ablaufberge befahren dürfen.
In der Regel dürfen Ablaufberge von Drehgestellwagen nur befahren werden, wenn der Abstand der benachbarten, inneren Radsätze maximal 14 m beträgt. Darf dieses Maß überschritten werden, ist eine Anschrift erforderlich.
Angegeben in Meter wird der größte Abstand der benachbarten, inneren Radsätze.
Gruß Herbert
1-mal bearbeitet. Zuletzt am 02.09.18 21:19.