Der Halter ist vergleichsweise einfach und entsprechend schnell geändert. Eine Änderung im vorderen Teil der Nummer ändert jedoch die "Identität" und kommt daher einer Neuzulassung gleich, die scheut man meist.
Die Halterkürzel sind europaweit einheitlich von der ERA vergeben (müssen auch dort angemeldet und registriert sein!). "D-BBW" steht daher keineswegs für den "deutschen Teil des Unternehmens", sondern vielmehr für eine in Deutschland zugelassene Lok des (österreichischen) Unternehmens BBW! Würde die deutsche Niederlassung von BBW ein eigenes Kürzel anmelden wollen müsste es sich von "BBW" unterscheiden, "BBW" ist ausschließlich für "Bahnbau Wels GmbH in Austria" registriert - nachzulesen beim ERA - und darf nicht doppelt verwendet werden! Es spricht jedoch überhaupt nichts dagegen, dass die österreichische BBW eine in Deutschland zugelassene Lok übernimmt, das entspricht voll dem europäischen Gedanken, und erfordert keineswegs zwingend auch einen deutschen Teil eines Unternehmens. Nun müsste man nur noch über die Grenze auch nach Österreich weiterfahren dürfen...