Mahlzeit und einen schönen Advent,
na da wird die Stadt nicht ums zahlen herum kommen. Wie der name schon verrät ist das "Eisenbahnkreuzungsgesetz" ein Gesetz und keine Empfehlung. Man hat hier genau zwei Möglichkeiten:
- Beide Bü`s zu Fussgängerüberwegen mit Umlaufsperre umbauen oder
- Ersatz-Neubau nach den geltenden Regeln.
Eine Einbahnstraße bringt zumindest beim dem Bü beim Autobahnkreuz nix, weil so viel ich weis da drüben dann der (befahrbare) Weg dann auch aufhört und es iwann nur noch eine Schottwerwüste für Radfahrer oder max Traktoren ist. Bringt also nix wenn ich da immer rüber fahre und nie mehr zurück fahren darf.
Mit der Elektrifizierung muss auch an der gesamten Infrastruktur das Erdungskonzept (da ja nun 15 kV) ergänzt werden, dadurch verlieren die bestehenden Anlagen Ihren Bestandsschutz weil es ein umfangreicher EIngriff ist. Und wenn der Bestandsschutz weg ist, ist ein Neubau unter den derzeit geltenden Regeln der Technik und Gesetzgebung erforderlich. Zudem würde man sich nur auf der Bahn wieder eine La-Stelle machen wegen fehlender Schleppkurve oder nicht ausreichender Kreuzungsfläche, was ja nicht sein muss.
Und gem. Eisenbahnkreuzungsgesetz ist das ganze ja genau geregelt, wer wieviel zahlt. Ich meine sie könnten ja als Ersatzneubau eine Brücke machen - was aber nicht unbedingt billiger sein dürfte :-P
Gruß K. R.