Diese "standardisierte Bewertung" wurde doch dieser Tage geändert, und zwar
von Berlin aus. Sollte vollmundig besser werden...!!!
Ist das nun die Neue oder noch die Alte Version? Oder nur ein vorsorglicher Aufschrei? Oder kennt man nur die neuen Hintertürchen noch nicht?
EP3/5 schrieb:
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> Hallo bayreuth,
>
> Schwandorfer hat schon Recht: Hierbei handelt es
> sich um ein Thema des ÖPNV, d.h. dafür ist die
> bayerische Staatsregierung zuständig. Auf Basis
> des
>
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz...
>
Quote
Wikipedia
> ...gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen für
> Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur.[...]
> Eine der Voraussetzungen ist, dass die
> Standardisierte Bewertung für das Vorhaben ein
> gesamtwirtschaftliches Nutzen-Kosten-Verhältnis
> größer als 1 errechnet (§ 3 Nr. 1c).
>
>
> Siehe auch
> [
www.bmvi.de]
>
> Die Finanzmittel stellt zwar Berlin über das
> Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz zwar bereit,
> welche (gemäß standardisierter Bewertung
> förderfähigen) Vorhaben dann aber umgesetzt
> werden, entscheidet München! Und ich persönlich
> hoffe inständig, dass
>
Aloisius
> doch noch irgendwann in München vorbeikommt und
> die Staatsregierung von der sich anbahnenden
> Missere namens 2. Stammstrecke abbringt...
>
> VG,
> EP3/5
1-mal bearbeitet. Zuletzt am 07.07.22 13:28.