Hallo bayreuth,
Schwandorfer hat schon Recht: Hierbei handelt es sich um ein Thema des ÖPNV, d.h. dafür ist die bayerische Staatsregierung zuständig. Auf Basis des
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz...
Quote
Wikipedia
...gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen für Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur.[...]
Eine der Voraussetzungen ist, dass die Standardisierte Bewertung für das Vorhaben ein gesamtwirtschaftliches Nutzen-Kosten-Verhältnis größer als 1 errechnet (§ 3 Nr. 1c).
Siehe auch [
www.bmvi.de]
Die Finanzmittel stellt zwar Berlin über das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz zwar bereit, welche (gemäß standardisierter Bewertung förderfähigen) Vorhaben dann aber umgesetzt werden, entscheidet München! Und ich persönlich hoffe inständig, dass
Aloisius doch noch irgendwann in München vorbeikommt und die Staatsregierung von der sich anbahnenden Missere namens 2. Stammstrecke abbringt...
VG,
EP3/5