Hallo EP3/5,
naja, „Bahn aus einer Hand“ heißt für mich in erster Linie, daß alle am System Eisenbahn Beteiligten miteinander bedingungslos an einem Strang ziehen KÖNNEN, DÜRFEN UND WOLLEN, mit einer klaren GEMEINSAMEN Zielstellung. nämlich einen verlässlichen und hochverfügbaren Eisenbahnbetrieb zu gewährleisten.
Daß man in irgendeiner Form immer Organisationseinheiten hat, ggf. sogar verschiedene Unternehmen, das ist völlig klar, aber das darf eben nicht wie hierzulande dazu führen, daß es an einer GEMEINSAMEN Zielstellung fehlt. Also es darf nicht dazu führen, daß man gegeneinander arbeitet oder sich (und sei es nur wegen des Wettbewerbsdrucks oder aus Gründen der JEWEILS.EIGENEN betriebswirtschaftlichen bzw. finanziellen oder auch rechtlichen/versicherungstechnischen Zielstellungen) in den Untereinheiten „optimiert“ oder gar kaputtspart AUF KOSTEN EINES FUNKTIONIERENDEN GESAMTSYSTEMS. Genau zu solchen Verwerfungen hat die Bahnreform aber in Deutschland leider geführt !!!
Bundesbehörde ist dabei ein sehr wichtiges Stichwort. Ich habe immer den Eindruck, das deutsche Eisenbahnbundesamt kümmert sich zwar um die Gewährleistung der Sicherheit (was ohne Frage sehr wichtig ist), aber hat eben nicht ausreichend klar die Aufgabe, auch GLEICHZEITIG die Verfügbarkeit und Verlässlichkeit des Eisenbahnbetriebs zu gewährleisten und zu überwachen (und hat hierfür gar kein finanzielles Budget). Auch das scheint mir ein großer Mangel der damaligen Bahnreform zu sein, der bis heute nicht behoben ist.
In der Schweiz hört man übrigens ebenfalls zunehmend kritische Töne. Die Sache mit der gemeinsamen Zielstellung aller Beteiligter funktioniert dort aber m.E. noch immer wesentlich besser. Und wenn Bahnkunden wegen einer einfachen Infrastrukturstörung oder einer einfachen Fahrzeugstörung viele Stunden festsitzen und nicht weiterkommen, dann beschäftigt sowas auch gleich mal die Bundesbehörde oder sogar den Bundesrat (dessen Mitglieder übrigens selbst auch mit der Bahn fahren!). Hierzulande interessiert das politisch kein Schw***. Man hört nur einfache Lippenbekenntnisse, ohne daß verstanden wird, was in der Praxis alles für eine funktionierende Eisenbahn notwendig ist.
Schönes Wochenende
Gruß
223 061
EP3/5 schrieb:
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> Ohne Frage:
> für die Zusammenarbeit braucht es ein Regelwerk,
> aber ob das Regelwerk nun innerhalb eines
> Unternehmens gilt oder zwischen zwei Unternehmen
> spielt keine Rolle, solange sich jeder daran hält.
>
> Dass das Nebeneinander von staatlichen und
> privaten Unternehmen, bei gleichzeitiger Trennung
> von Betrieb und Infrastruktur funktioniert, sieht
> man doch im ansonsten immer genannten
> Paradebeispiel Schweiz. Dort gibt es auch eine SBB
> Infrastruktur als Infrastrukturbetreiberin
> (Schweizer "EIU"), die unabhängig von der SBB
> Personenverkehr oder der SBB Cargo agiert.
> [Möglicherweise ist (zumindest zum Teil) in der
> Schweiz der Schlüssel zum Erfolg, dass das
> Regelwerk nicht vom Staatskonzern kommt (wie in
> Deutschland) sondern von der zuständigen
> Bundesbehörde, aber das führt jetzt hier zu
> weit...]
1-mal bearbeitet. Zuletzt am 25.06.22 08:36.