Eisenbahner1 schrieb:
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> Man wird hier viel Mist geschrieben.
> Ein EVU muss sich immer rechtlich Absichern. Ob
> das immer optimal läuft, steht auf einen anderen
> Blatt.
> Nur so als Gedankengang: Die Türen werden zum
> Lüften geöffnet, aber so ein Depp will dann
> unbedingt an einen Bahndamm raus.
Am Bedienen der Notentriegelung kann man einen Fahrgast im Zweifel auch nicht abhalten. Und bei autarker Türsteuerung ist die Türblockierung ja vielleicht nicht mal wirksam, solange der Zug steht.
> Ich habe schon mehrere solche Situationen erlebt.
> Schlau reden kann Jeder.
> Was aber wirklich mal gemacht werden müsste, ist
> die Möglichkeit kleine Fenster zu öffnen um zu
> lüften.
Kleine Klappfenster sind bei agilis vorhanden.
> Es ist nicht alles so Einfach, wie sich das manche
> Vorstellen.
Dass nicht alles einfach ist bestreitet niemand. Bei Problemen mit der Oberleitung kann es mitunter lebensrettend sein, im Zug zu bleiben. Nichtsdestotrotz wurden bereits mehrfach Eisenbahnunternehmen verklagt, da sie Reisende zu lange in ihrer Zwangslage gelassen haben. Die Reisenden haben Recht bekommen und das hat auch schon vor Jahren Eingang in das DB-Regelwerk gefunden.
Viele Grüße
domos