Hallo zusammen,
Dazu kommen noch weitere Probleme:
Die Fahrzeugbegrenzungslinie bzw. das Lademaß: klassische Güterwagen haben eine Ladehöhe zwischen 1,2 und 1,3 über Schienenoberkante. Das
Lademaß G2 nach EBO hat eine Höhe von 4,65 m, weshalb maximal 3,45 m übrig bleiben. Zusätzlich sind die Lademaße ja noch in den oberen "Ecken" abgeschrägt, d.h. dadurch wird je nach Profil der Baumaschine die zulässige Höhe weiter eingeschränkt. Nicht ohne Grund fährt die Rollende Landstraße mit speziellen Niederflurwagen, um Lkw mit einer Eckhöhe von 4 m transportieren zu können. Um das zu umgehen hat sich die Bundeswehr beim
MAN gl für ein markantes Äußeres entschieden.
Aber nicht nur die Höhe, sondern auch die Breite kann Probleme machen. Fahrzeuge mit einer Breite größer 3,15 m ragen auch aus dem Lademaß raus, was wiederum zu einer Lademaßüberschreitung führt, mit allen entsprechenden Folgen...
VG,
EP3/5