Ist doch logisch.
Bei größeren Geschwindigkeiten spielt neben dem reinen "anecken" (in deren Hüllkurve müssen im übrigen auch beispielsweise die dynamischen Federwege mit maximalen Abweichungen berücksichtigt werden, von daher sind die immer größer als das Fahrzeugprofil!) dann auch die Druck- und Sogwirkung des Luftzugs noch mit. Die sorgt dafür, dass Schäden entstehen können (z.B. Planen reißen, Ladung verrutscht) oder auch ein Gleisarbeiter in dem knappen Raum ggf. nicht mehr sicher stehen kann - u. U. mitgerissen wird. Das zu entschärfen geht nur mit mehr Platz für die Luft, alternativ kann halt nur langsamer gefahren werden. (Selbst Lärmschutzwände an Schnellfahrstrecken bröseln nach wenigen Jahren durch die Druckbelastung der schnellfahrenden Züge!)
Und für Altanlagen die vor irgendwelchen Regeln und Vorgaben entstanden sind und zugelassen wurden, ist ein gewisser Bestandsschutz auch seit jeher gegeben. Umbau und Anpassung an neue Regeln kostet, was normalerweise sparsam erst dann ausgeführt wird wenn entweder absolut notwendig oder sich günstige Gelegenheiten wie eine ohnehin anstehende Erneuerung ergeben.
223 061 schrieb:
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> Hallo Thomas,
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> natürlich lag ich falsch. Ich fand es nur
> interessant, dass ab 160 km/h offenbar sogar noch
> größere Abstände gefordert sind.
>
> Und besser weiß ich hier gar nichts, weil ich kein
> Fachmann bin. Ich versuche nur zu verstehen und
> mir ein Bild zu machen. Also kein DSO-Niveau.
> Bitte nicht jede unbedarfte Anmerkung oder
> Zusatzfrage meinerseits gleich als Kritik
> verstehen. So ist das definitiv nicht gemeint.
>
> Jede fachliche Information ist sehr hilfreich.
> Ich bitte um Entschuldigung, wenn meine
> Anmerkungen schlecht verständlich waren. Ich
> wollte keinesfalls Deine Aussagen infrage stellen,
> das steht mir gar nicht zu. Sondern nur
> zusätzliche Aspekte in die Diskussion einbringen.
>
> Gruß
> 223 061