218 240 schrieb:
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> Das hat mit den Geschwindigkeiten und NE oder DB
> gar nix zu tun ! Das liegt am GC-Lichtraumprofil, verbunden mit den
> Sicherheitsräumen links und rechts daneben gemäß
> DGUV.
Danke nochmals für die Infos. „Bei Neubauten“, müsste man dann wahrscheinlich nur noch ergänzen? Denn es gibt ja noch immer auch einige in Betrieb befindliche Bauwerke wie diese Brücke hier bei Schwarzenbach/Saale:
[
www.frankenpost.de]
—— Bildquelle: [
www.frankenpost.de]
Der seitliche Abstand dürfte hier geschätzt nur etwas mehr als die Hälfte des für Neubauten geforderten Wertes betragen, und nach oben ist auch nicht viel Luft. Ich versuche mir gerade vorzustellen, wie das aussähe, wenn sich zwei Ludmillen unter dieser Brücke begegnen.
Zulässig wäre es vermutlich. Eine Geschwindigkeitsabhängigkeit des geforderten Abstandes zu Kunstbauten scheint es übrigens tatsächlich in speziellen Fällen zu geben, aber nicht wie von mir vermutet für sehr niedrige Geschwindigkeiten, sondern nur dahingehend, daß oberhalb von 160 km/h die geforderten Abstände dann sogar noch größer werden:
[
www.gleisbau-welt.de]
Gruß
223 061