Danke für die Infos. Nun könnte man zwar noch fragen, ob bei einer nicht zum DB Netz gehörigen privaten Hafenbahn ggf. von dieser Richtlinie abgewichen werden dürfte, angesichts der niedrigen dort gefahrenen Geschwindigkeiten. Aber mit Blick auf den folgenden Plan …
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www.hochwasserschutz-regensburg.bayern.de]
… hat sich meine Anmerkung ohnehin schon erledigt. Denn weiter westlich in der Nähe des Bü Babostraße ist eine noch größere Lücke in der Hochwasserschutzwand (also ein bis auf Bodenhöhe abgesenkter Abschnitt) vorgesehen, ohne daß dort überhaupt ein Verkehrsweg hindurchführen würde. Man plant dort lediglich später einen öffentlichen, platzartigen Aufenthaltsraum im Bereich der großen Bäume, welcher einen Blick zur Donau bieten soll. Insofern schrecken die Planer offenbar generell nicht davor zurück, jede Menge mobile Elemente für den Hochwasserfall mit einzuplanen. Die beiden Eisenbahn-Querungen (die oben gezeigte zur Donaulände, sowie jene für das westliche Hafen-Ausziehgleis an der Nibelungenbrücke) fallen da insgesamt kaum ins Gewicht, wenn man sich den Plan genauer ansieht.
Gruß
223 061
218 240 schrieb:
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> extirschenreuther schrieb:
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> > Da gibt es sicher entsprechende
> > Bauvorschriften, die die Durchlassbreite in
> > Abhängigkeit zum Querungswinkel des Gleises
> > regeln.
> ja, diese Vorschriften gibt es, und zwar das
> Regelwerk der DB Netz AG, genau die Richtlinie
> 804.
> Dort ist geregelt, dass feste Einbauten vom Gleis
> bzw. zur Gleisachse senkrecht zu beiden Seiten
> mindestens einen Abstand von >= 3,30m haben
> müssen.
>
> Durch den sehr schrägen Schnittwinkel, und den
> 3,30m Abstand senkrecht zur Gleisachse ergibt sich
> diese "große" Lücke in der Hochwasserschutzwand.
> Alles ganz normal
>
1-mal bearbeitet. Zuletzt am 24.08.21 19:33.