extirschenreuther schrieb:
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> Da gibt es sicher entsprechende
> Bauvorschriften, die die Durchlassbreite in
> Abhängigkeit zum Querungswinkel des Gleises
> regeln.
> Gruss
> extirschenreuther
Hallo extirschenreuther,
ja, diese Vorschriften gibt es, und zwar das Regelwerk der DB Netz AG, genau die Richtlinie 804.
Dort ist geregelt, dass feste Einbauten vom Gleis bzw. zur Gleisachse senkrecht zu beiden Seiten mindestens einen Abstand von >= 3,30m haben müssen.
Durch den sehr schrägen Schnittwinkel, und den 3,30m Abstand senkrecht zur Gleisachse ergibt sich diese "große" Lücke in der Hochwasserschutzwand.
Alles ganz normal
Grüße
Thomas